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   BGH, 18.04.1996 - X ZR 93/94   

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https://dejure.org/1996,4545
BGH, 18.04.1996 - X ZR 93/94 (https://dejure.org/1996,4545)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1996 - X ZR 93/94 (https://dejure.org/1996,4545)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1996 - X ZR 93/94 (https://dejure.org/1996,4545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung von Werkzeugen - Voraussetzungen für das Vorliegen des Verzugs - Anforderungen an die kalendermäßige Bestimmung eines Termins

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 284 Abs. 2
    Vereinbarung eines kalendermäßig bestimmten Leistungszeitraums

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Frist: "8. Kalenderwoche 1987" - Verzugseintritt ohne Mahnung? (IBR 1996, 490)

Papierfundstellen

  • WM 1996, 1598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 18.04.1996 - X ZR 93/94
    Da die Klägerin und Revisionsbeklagte im Revisionsverfahren nicht vertreten ist, ist durch Versäumnisurteil sachlich zu entscheiden (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus BGH, 18.04.1996 - X ZR 93/94
    Mit Recht ist das Berufungsgericht zwar davon ausgegangen, daß eine kalendermäßige Bestimmung eines Termins im Sinne des § 284 Abs. 2 BGB - mit der Folge, daß bei dessen Überschreiten ohne Mahnung Verzug eintritt - nicht nur dann vorliegt, wenn ein exaktes Datum für die Leistung bestimmt ist, sondern daß auch eine bloß mittelbare Festlegung wie etwa "Ende Februar" (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.1982 - VIII ZR 27/81, NJW 1982, 1279 [BGH 10.02.1982 - VIII ZR 27/81] r. Sp.) oder "erste Dekade des Aprils" (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.1983 - VIII ZR 84/82, NJW 1984, 48, 43 1. Sp.) oder - wie im Streitfall - "8.
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82

    Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der

    Auszug aus BGH, 18.04.1996 - X ZR 93/94
    Mit Recht ist das Berufungsgericht zwar davon ausgegangen, daß eine kalendermäßige Bestimmung eines Termins im Sinne des § 284 Abs. 2 BGB - mit der Folge, daß bei dessen Überschreiten ohne Mahnung Verzug eintritt - nicht nur dann vorliegt, wenn ein exaktes Datum für die Leistung bestimmt ist, sondern daß auch eine bloß mittelbare Festlegung wie etwa "Ende Februar" (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.1982 - VIII ZR 27/81, NJW 1982, 1279 [BGH 10.02.1982 - VIII ZR 27/81] r. Sp.) oder "erste Dekade des Aprils" (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.1983 - VIII ZR 84/82, NJW 1984, 48, 43 1. Sp.) oder - wie im Streitfall - "8.
  • OLG München, 11.03.1998 - 7 U 2964/97

    Mängelbeseitigungskosten bei Lieferung eines Computersystems

    schriftlich bestätigt mit Schreiben vom 27.07.1990 (K 10) beruft und eine - allerdings nach hinten verschobene - kalendermäßige Fixierung der Herstellungstermine behauptet, trifft zwar zu, daß die Festlegung nach "KW" zur kalendermäßigen Bestimmung genügt (BGH WM 96, 1598), jedoch wurde auch dieser Termin - was die Klägerin einräumt - am 20.09.1990 (B 97, 16) einvernehmlich erneut zeitlich nach hinten verschoben.
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